Mitglieder

Der Verein hat ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, beratende Mitglieder und Ehrenmitglieder. Möchten Sie Mitglied werden? Fragen Sie gerne in der Geschäftsstelle bei Frau Katja Lauritzen an.

 

Ordentliche Mitglieder sind nach Beitritt:

a) die Gemeinden, Städte und Ämter in der Region der schleswig-holsteinischen Ostsee und der Holsteinischen Schweiz und die unmittelbar an diese Region angrenzenden Gemeinden,

b) die Kreise und die kreisfreien Städte an der Ostsee und der Holsteinischen Schweiz

c) Zusammenschlüsse der Kreise, Gemeinden, Städte und Ämter – insbesondere Lokale Touris-mus-Organisationen (LTO) –, soweit ihnen ausschließlich juristische Personen des öffentli-chen Rechts angehören.

Möchten Sie Mitglied werden?

Fragen Sie gerne in der Geschäftsstelle bei Frau Katja Lauritzen an.

Alle ordentlichen Mitglieder des Ostsee-Holstein-Tourismus e.V.:

Kreise: Ostholstein, Plön

Einzelne Kommunen:

  • Ascheberg
  • Bad Schwartau, Behrensdorf, Blekendorf,
  • Dahme, Damp,
  • Eckernförde,
  • Fehmarn,
  • Glücksburg, Gremersdorf, Grömitz, Großenbrode, Grube,
  • Heikendorf, Heiligenhafen, Hohenfelde, Hohwacht
  • Kellenhusen,
  • Laboe, Lensahn, Lütjenburg,
  • Neustadt i.H.,
  • Oldenburg i.H,
  • Probstei,
  • Scharbeutz, Schönberg, Schwedeneck, Sierksdorf, Stein, Strande,
  • Timmendorfer Strand, Travemünde,
  • Wangels/Weissenhäuser Strand, Wendtorf

 

Lokale Tourismus-Organisationen:

  • Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz (Plön, Eutin, Bad Malente, Bösdorf, Bosau, Dersau)

 

Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder können vorbehaltlich einer Genehmigung durch den Vorstand werden: Einzelpersonen und juristische Personen, die ein unmittelbares Interesse an der Zweckbestimmung des Vereines haben und den Verein in besonderem Maße unterstützen und fördern.

Alle fördernden Mitglieder des Ostsee-Holstein-Tourismus e.V.:

 

Beratende Mitglieder & Ehrenmitglieder

Beratende Mitglieder können u. a. die Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, Kiel und Lübeck und die Vereinigung der Badeärzte werden.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, gewählt werden.